
Auch "Körperschaften" können Mitglied werden
Infos für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen
Die Gruppenkarte – der Schlüssel zur weltweiten Nutzung von Jugendherbergen
Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen.
Körperschaften werden als Mitglieder der Landesverbände aufgenommen, in denen die antragstellenden Organisationen ihren Sitz haben. Für bundesweit organisierte Vereine/Verbände ist der DJH Hauptverband in Detmold zuständig. Bundesweite Organisationen, die in erster Linie an der Nutzung von Jugendherbergen interessiert sind und nicht verbandspolitisch tätig werden möchten, werden von den Landesverbänden aufgenommen.
Körperschaften werden als Mitglieder der Landesverbände aufgenommen, in denen die antragstellenden Organisationen ihren Sitz haben. Für bundesweit organisierte Vereine/Verbände ist der DJH Hauptverband in Detmold zuständig. Bundesweite Organisationen, die in erster Linie an der Nutzung von Jugendherbergen interessiert sind und nicht verbandspolitisch tätig werden möchten, werden von den Landesverbänden aufgenommen.
Die Beiträge für die körperschaftliche Mitgliedschaft sind in den Landesverbänden des DJH abweichend geregelt. Die Mindestbeiträge pro Jahr liegen zwischen 20 und 50 EURO.
Wissenswertes über die Gruppenkarte
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Ihre Mitgliedskarte ist ab dem Tag der Ausstellung in allen Jugendherbergen in Deutschland und weltweit gültig. Sie gilt jeweils bis zum 31. Januar des auf das Beitragsjahr folgende Jahr.
Wenn Sie die Mitgliedschaft zum Ende des lfd. Jahres (31. Dezember) beenden wollen, muss die Kündigung bis zum 30. September bei der DJH Service GmbH in Detmold vorliegen.
Mit der Gruppenkarte haben Sie die Möglichkeit, mehr als 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen. Eine Gruppe besteht aus mindestens 4 Personen einschließlich der Leitung. Die Leiterin/der Leiter sollte mindestens 16 Jahre alt sein.
Im Ausland gelten Sie als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich der Leiterin/des Leiters – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Leiterin/der Leiter sollte mindestens 18 Jahre alt sein.
Bei Einzelaufenthalten darf die Gruppenkarte nicht benutzt werden. Sie gilt nur bei Gruppenaufenthalten.
Der Weg zur Gruppenkarte
Schulleitung, Vereins- oder Verbandsvorstand bzw. Firmen- oder Institutsleitung beantragen die Mitgliedschaft per Formular, formlos per E-Mail oder auf dem Postweg bei dem Landesverband des DJH, in dem sie ihren Sitz haben. Bundesweite Organisationen wenden sich an den Hauptverband.
Landesverband | Antragstellung |
Baden-Württemberg | |
Bayern | |
Berlin-Brandenburg | |
Hannover | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Nordmark | |
Rheinland | |
Rheinland-Pfalz/Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Thüringen | |
Unterweser-Ems | |
Westfalen-Lippe |






