
Grenzen setzen
Ohne Zwang, aber nicht grenzenlos
Das Miteinander in der Jugendherberge verläuft nicht immer reibungslos. Denn Schülerinnen und Schüler sind junge Menschen, die sich noch entwickeln sollen. Man darf sie nicht an die Leine legen. Aber es muss ihnen auch klar sein, dass es Grenzen und Regeln gibt, ohne die eine Gemeinschaft nicht funktioniert. Diese Regeln sind nicht starr, sondern haben Spielräume und werden manchmal neu ausgehandelt. Werden sie jedoch überschritten, folgen Sanktionen.
Die Sanktionen, die der Lehrer während einer Klassenfahrt verhängt, müssen vorher mit den Schülern und den Eltern abgesprochen sein. Und auch dann verlangen sie vom Lehrer viel Augenmaß für die Situation und viel Fingerspitzengefühl für den oder die Missetäter. Sanktionen müssen abgestuft sein: Der Androhung der Elterninformation beispielsweise folgt der Ausschluss von Gemeinschaftsveranstaltungen und schließlich der Ausschluss vom weiteren Programm des Aufenthalts. Im schlimmsten Fall muss Schülern von vornherein die Teilnahme an der Klassenfahrt versagt werden oder sie nach Hause geschickt werden.
Dienste sind keine Strafen
Die Übernahme von Diensten darf nicht als Mittel zur Bestrafung eingesetzt werden; sie muss zur Selbstverständlichkeit werden. Um das zu gewährleisten, ist die Einteilung noch vor dem Aufenthalt sinnvoll.
Die Herbergseltern und ihr Team helfen begleitend, die Klassenfahrt zu einem Erfolg werden zu lassen. “Den Anordnungen der Herbergseltern ist unbedingt Folge zu leisten” gilt heute nicht mehr. Aber auch heute benötigen Jugendherbergen einen Handlungsrahmen und Regelungen, damit sie als Organisation problemlos funktionieren. Das hat mit Disziplinierung von Schülern nichts zu tun, sondern mit Kooperation.






