Wie eine Klassenfahrt abgerechnet wird, ist kein Geheimnis
 

Money, money …

  • Ob und in welcher Höhe eine Reisekostenerstattung für Verantwortliche und deren Begleitpersonen möglich ist, sollte beim Schulträger nachgefragt werden.
  • Eventuelle Kosten für Nachbereitungsmaßnahmen dürfen dabei nicht vergessen werden.
  • Einnahmen wie Elternbeiträge, Zuschüsse oder Spenden sind getrennt von Ausgaben wie z.B. Fahrtkosten, Jugendherbergsrechnungen oder Eintrittsgeldern aufzulisten.
  • Jeder aufgelistete Betrag für Ausgaben muss durch Belege wie Eintrittskarten, Quittungen, Fahrscheine o.ä. nachgewiesen werden.
  • Nach Rückkehr von der Klassenfahrt müssen die angefallenen Reisekosten den Eltern offengelegt werden.
  • Die Abrechnung sollte vom Klassenelternvertreter geprüft und gegengezeichnet werden.
  • Mehrbelastungen, auch das vorherige “Erkunden vor Ort”, können beim Finanzamt meist als  “Werbungskosten” geltend gemacht werden.
  • Auch Kosten, die bei der Vorbereitung und Erkundung der Klassenfahrt entstanden (an die Bestätigung durch die Herbergseltern denken!), können meist geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Belege eindeutig den Zweck erkennen lassen.

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