Schwimmen und Baden auf Klassenfahrten macht Spaß und ist gesund - aber für Schüler ist ein Schwimmabzeichen Pflicht

Schwimmen

Schwimmen – Sport und Spaß

Was für Schüler Vergnügen pur ist, ist für Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe. Denn die Zeiten, als die Lehrer mit ihrer Klasse einfach an den nächsten Baggersee fuhren und ihre Schüler plantschen ließen, sind längst vorbei.

Schülerinnen und Schülern macht Schwimmen Spaß, denn es bringt Abwechslung in den Schulalltag. Außerdem ist Schwimmen gesund. Die “Abhärtung” spielt dabei zwar auch eine Rolle; doch wer leicht einen Schnupfen bekommt, muss schon regelmäßig und über Wochen ins Wasser gehen, um seine Abwehrkräfte zu stärken. Schwimmen ist vor allem deshalb gesund, weil regelmäßiges und intensives Schwimmen Blutdruck, Muskelmasse, Blutchemie und Lungenfunktion verbessern. Außerdem werden durch unterschiedliche Stile wie Brust-, Kraul-, Rücken- oder Schmetterling-Schwimmen unterschiedliche Körperpartien trainiert. Kurz gesagt: Schwimmen hält fit und jung.

Schwimmen - nur mit Genehmigungen

Für die Lehrer bedeutet eine Schul- oder Klassenfahrt ans Wasser zunächst einmal Papierkrieg und möglicherweise sogar die Pflicht, Rettungsschwimmer zu werden.
Zum einen müssen die Eltern eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, die ihrem Kind erlaubt, ein Schwimmbad, einen Badeplatz oder einen Strand zu besuchen. Und ob sie auch ohne Aufsicht schwimmen gehen dürfen.
Außerdem müssen Schülerinnen und Schüler auf einer Schul- oder Klassenfahrt ans Wasser nachweislich schwimmen können, also mindestens das Jugendschwimmabzeichen in Bronze besitzen.
Und schließlich muss bei Ausflügen ins Schwimmbad oder eine andere öffentlich beaufsichtigte Badestelle gewährleistet sein, dass – neben den begleitenden Lehrkräften -  eine kompetente Schwimmaufsicht vorhanden ist. Das kann der Bademeister oder ein Rettungsschwimmer sein. Wenn nicht, muss mindestens eine Lehrkraft “rettungsfähig” sein, das heißt, das bronzene Deutsche Rettungsabzeichen des DLRG oder DRK besitzen oder über bestimmte nachzuweisende Befähigungen verfügen. Für öffentliche unbeaufsichtigte Badestellen bestehen noch strengere Vorschriften. Welche Anforderungen im Einzelnen gestellt werden, haben die Kultusministerien festgelegt. Der Runderlass von Schleswig-Holstein macht deutlich, auf welche Punkte es dabei ankommt.

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