
Jugendherbergen weiten Familienmitgliedschaft aus
Jugendherbergen starten eine
Initiative für die Familien: 18-Jährige können jetzt länger in der Familien-Mitgliedschaft bleiben und so echtes Geld sparen. Minderjährige Kinder sind über die Familien-Mitgliedschaft ihrer Eltern automatisch Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). Sie erhalten kostenlos eine eigene, auf ihren Namen ausgestellte Mitgliedskarte und können alle Vorteile nutzen. Wer allerdings sein 18. Lebensjahr vollendet hatte und damit volljährig wurde, benötigte bislang eine eigene (kostenpflichtige) Mitgliedskarte. Dies wurde nun geändert.
Initiative für die Familien: 18-Jährige können jetzt länger in der Familien-Mitgliedschaft bleiben und so echtes Geld sparen. Minderjährige Kinder sind über die Familien-Mitgliedschaft ihrer Eltern automatisch Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). Sie erhalten kostenlos eine eigene, auf ihren Namen ausgestellte Mitgliedskarte und können alle Vorteile nutzen. Wer allerdings sein 18. Lebensjahr vollendet hatte und damit volljährig wurde, benötigte bislang eine eigene (kostenpflichtige) Mitgliedskarte. Dies wurde nun geändert.Ab sofort gilt dauerhaft folgende neue Regelung: Wer 18 Jahre alt wird, scheidet nicht mehr automatisch aus, sondern kann bis zur Gründung einer eigenen Familie oder Partnerschaft weiterhin in der bestehenden Familien-Mitgliedschaft der Eltern verbleiben – und zwar kostenlos.
Dies ist nicht nur
- ein Geburtstagsgeschenk an die Heranwachsenden, sondern auch
- ein Dankeschön für die langjährige Treue zum DJH und
- schont zugleich die Haushaltskasse der Familie.
Die Neuregelung gilt ab dem Kalender- bzw. Beitragsjahr 2010, also wird bereits ab 1. Oktober 2009 angewandt. Diese Vergünstigung ist individuell befristet: Sie endet mit der Vollendung des 26. Lebensjahres des jeweiligen Mitglieds oder der Gründung einer eigenen Familie bzw. Partnerschaft. Erst dann wird eine normale Einzelmitgliedschaft „27plus“ oder Familienmitgliedschaft erforderlich.
Zum Verfahren: 18-Jährige, die im Beitragsjahr 2009 schon ausgeschieden sind, erhalten einen Brief mit einem Alternativangebot: Sie können entweder ihre eigene Juniorenmitgliedschaft durch Zahlung fortsetzen oder in die bisherige Familienmitgliedschaft ihrer Eltern zurückkehren. 19- bis 26-Jährige, die in den vergangenen Jahren aus der Familienmitgliedschaft der Eltern ausgeschieden sind, können – wenn sie noch alleinstehend sind und keine Kinder haben – natürlich ebenfalls dieses Angebot wahrnehmen und in die Familienmitgliedschaft der Eltern zurückkehren. Da wir uns im DJH aktiv an die Bestimmungen des Datenschutzes halten, sind uns diese Familienbindungen nicht mehr bekannt, so dass sich diese Mitglieder direkt an den Mitgliederservice (Tel. 05231 7401-0, service@djh.de) wenden müssten.






