
FAQ - Kündigung der Mitgliedschaft
Endet eine Mitgliedschaft automatisch?
Nein. Die DJH-Mitgliedschaft muss man kündigen - sie erlischt nicht von selbst. Die Kündigung kann formlos sein und wird innerhalb von 4 Wochen vom DJH bestätigt. Aber sie sollte bis zum 30. September bei der DJH Service GmbH oder einem der Landesverbände vorliegen: Dann endet die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Jahres, am 31. Dezember. Kommt die Kündigung später, bleibt man ein weiteres Jahr Mitglied.






